Liebe Freundinnen und Freunde,
dass staatliches Misstrauen den Eltern gegenüber auch ohne „Kinderrechte im GG“ heute schon zu absurden Überwachungsmaßnahmen führt, dies zeigt das folgende Beispiel. Hier beklagt sich eine couragierte Journalistin beim zuständigen Oberbürgermeister von Mainz.
Dieses Beispiel verdeutlicht, was passieren kann, wenn der Staat künftig über die gesetzlich neu definierten „Kinderrechte im GG“ zum Anwalt des Kindes wird.
Aber lesen Sie selbst:
„Lieber Herr Ebling,
wir kennen uns von Rotary bzw. der jährlichen Verleihung des Rotary-Jugendpreises, bei der Sie ja dankenswerterweise immer die Laudatio halten, und die ich moderiere. Von daher weiß ich, dass Ihnen ehrenamtliches Engagement sehr wichtig ist. Um so absurder das Erlebnis, das ich bei einer Ihrer Behörden hatte und über das ich Sie gerne kurz informieren möchte: Unser 12-jähriger Sohn singt im Kinderchor „Rasselbande“ in Klein-Winternheim. Dieser Kinderchor wurde vom SWR schon wiederholt gebeten, bei der Fernsehgala für das SWR-Kinderhilfsprojekt „Herzenssache“ aufzutreten und ein Lied zu singen. Für Die Eltern bedeutet dieser fünfminütige Chorauftritt erst mal einen großen Aufwand: man braucht die Genehmigung der Schule, muss mit dem Kind zum Kinderarzt, damit der eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt, dann kommt die Erlaubnis des Jugendamtes und noch die Erlaubnis des Gewerbeaufsichtsamtes. Dankenswerterweise sammelt die Chorleiterin alle Zettel, nachdem die Unterschriften von Schule und Kinderarzt eingeholt wurden, ein und geht damit zu den betroffenen Jugendämtern und zum Gewerbeaufsichtsamt, um sich dort den Stempel abzuholen. Auch sie macht sowohl die Chorleitung als auch solche zusätzlichen Arbeiten ehrenamtlich. Ein solch aufwändiges Procedere durchlaufen zu müssen ist weder für sie noch die betroffenen Eltern ein Spaß. Alle machen das, weil es ein Einsatz für eine gute Sache ist, und die Kinder Freude daran haben.
Bisher hat es auch immer problemlos geklappt. Um so erstaunter war ich, als ich gestern einen Anruf des Jugendamtes Mainz erhielt mit der Aufforderung, gemeinsam mit meinem Sohn zu einem Gespräch zu erscheinen. Man müsse persönlich vorstellig werden, damit sich das Jugendamt sicher sein könne, dass ein solcher Chorauftritt freiwillig erfolge! Vorstellig werden könnte man wiederum in der Zeit von neun bis 15:00 Uhr, was wiederum bedeutet, dass ich meine Arbeit niederlegen müsste und meinen Sohn, der eine Ganztagsschule besucht, aus dem Unterricht reißen müsste.
Auf meine Nachfrage erklärte man mir, dass diese Regelung seit März dieses Jahres gelte, seit es eine neue Jugendschutzbeauftragte der Stadt Mainz gebe. Absurderweise haben die beiden anderen betroffenen Jugendämter, das Jugendamt des Kreises Alzey-Worms sowie das Jugendamt des Kreises Mainz-Bingen, ihre Genehmigungen ohne jegliche Probleme erteilt. Ganz im Gegenteil: Es wurde sogar angeboten, sie per Mail zu erteilen, damit die Chorleiterin sich nicht die Mühe machen müsste, hinzukommen. Begründung: Man wolle Brauchtumspflege gerne unterstützen. Nur in Mainz musste die Chorleiterin unverrichteter Dinge wieder wegfahren und die Eltern sollen mit Kind zu Einzelgesprächen vorbeikommen.
Wenn man die ganze Sache positiv betrachten möchte, könnte man zu den Rückschluss kommen, dass das Jugendamt Mainz personell deutlich besser ausgestattet ist als andere Jugendämter, oder dass es hier weniger Kinder und Jugendliche mit echten Schwierigkeiten gibt als anderswo. Nur so lässt es sich erklären, dass den Mitarbeitern solche ABM-Maßnahmen zugemutet werden. Auch scheinen die Mitarbeiter extrem gut ausgebildet zu sein, denn sie können offensichtlich im Gegensatz zu dem Kinderarzt, der das bereits vorher geprüft hat, mit größerer Treffsicherheit erkennen, ob das Kind zum Chorauftritt freiwillig erscheint oder gezwungen wird.
Ich jedenfalls werde weder meine Arbeit ruhen lassen noch mein Kind aus der Schule beurlauben lassen, und beim Jugendamt vorstellig zu werden. Mein Sohn wird in diesem Jahr deshalb leider nicht mitsingen können, weil er das Pech hat, in den Einzugsbereich des Jugendamtes Mainz zu fallen. Den genervten Wortwechsel der Chorleiterin mit dem Jugendamt leite ich Ihnen mit getrennter Mail weiter.
Ich teile Ihnen diese absurde Geschichte mit, weil ich mir sicher bin, dass Sie sowohl gerne das Ehrenamt unterstützen als auch als OB Interesse an einer schlanken Verwaltung mit möglichst wenig bürokratischen Hürden für die Bürger haben.
Mit freundlichen Grüßen, Katja Hille-Heijnen“
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