Autor: Prof. Werner J. Patzelt
I. Zum Wert von Kindern und Familien
Lange Zeit galt es auch in Deutschland als selbstverständlich, dass Familien im Zentrum der Gesellschaft zu stehen hatten. Man schätzte die Familie als jene Institution, die selbst dann noch funktionierte, wenn Staat, Wirtschaft und gesellschaftliche Großstrukturen zusammenbrachen. Man sah sie als eine Institution, aus der ganz selbstverständlich Kinder hervorgingen, wo diese erzogen wurden, und wo zwei, oft drei Generationen füreinander Verantwortung übernahmen sowie untereinander Solidarität praktizierten.
Auf diese Weise waren Familien Garanten dafür, dass eine Gesellschaft nicht in demographische Schieflagen kam. Sie waren Stätten, in denen fast alle jenes Minimum an Gemeinsinn einübten, ohne das man auch bei der heutigen Kapitalisierung von Sozialbeziehungen nicht auskommt. Und es galt die Familie als jener soziale Ort, an dem man – von Ausnahmelagen unglücklicher Entscheidungen bei der Partnerwahl abgesehen – sein Lebensglück finden konnte. Heute noch gehört ein glückliches Familienleben zu den Lebensträumen junger Leute. Und nichts macht im Alter einsamer, als ohne Familie zu sein.
II. Unglückliche gesellschaftspolitische Veränderungen
Jeder weiß, dass hier vieles anders geworden ist. Versehen mit dem Eigenschaftswort „traditionell“, bekamen Familien einen abwertend klingenden Verständnisrahmen, wenn sie einfach das praktizierten, was die meisten Deutschen immer noch für normal halten: dass ein Mann und eine Frau sich lebenslang freiwillig aneinanderbinden und Freude daran haben, Kinder in die Welt zu setzen, aufwachsen zu sehen und mit ihnen den wichtigsten Teil ihres Lebens zu verbringen.
Doch inzwischen wurden Kinder hierzulande zum faktisch größten Armutsrisiko. Deutschland scheint an seinen Bewohnern vor allem in deren Eigenschaften als Arbeitnehmer und Konsumenten interessiert zu sein. Es vergesellschaftet die Lebensleistung als Arbeitnehmer und Konsumenten in Form von Lohn- und Mehrwertsteuer, behandelt es aber als reine Privatsache, für auch künftig ausreichend viele Arbeitnehmer und Konsumenten zu sorgen, also für Kinder. Die soll sich leisten, wer immer mag. Oder darauf verzichten, etwa weil Kinder sehr viel Geld kosten und ziemlich anstrengend sein können.
Obendrein wollten jahrzehntelang viele nicht begreifen, dass die Hintanstellung von zunächst Familien, dann von Kindern unser Land in große demographische Probleme stürzen muss. Wir erleiden Einbußen an Kreativität und Fortschritt wegen allzu wenig junger Leute mit neuen Ideen und Umsetzungsehrgeiz. Uns fehlen Arbeitnehmer und Konsumenten. Also kommt es zum Schrumpfen von arbeitsgenerierten Steuern und Sozialabgaben. Das aber wird – ohne wachsende und alsbald das Land strangulierende Verschuldung – zur Zurückscheidung sozialstaatlicher Leistungen führen müssen, zum Rückbau der öffentlichen Infrastruktur sowie zu einem gesellschaftlichen Klima, das nicht länger von Optimismus und Zukunftsfreude gekennzeichnet ist.
Um dem zu entgehen, setzt man auf Einwanderung. Das geht gut, wenn Leistungsträger kommen, die sich in unsere Gesellschaft integrieren wollen und zu deren Wohlfahrt beitragen. Das geht aber nicht gut, wenn allzu viele Migranten den Sozialstaat gegenleistungsfrei nutzen und an soziokulturellen Verhaltensweisen festhalten wird, die nicht zum nachhaltige Funktionieren unserer Gesellschaft passen. Jedenfalls erkennen inzwischen viele, dass die Behebung unserer demographischen Probleme durch die Verwandlung unseres Landes in eine Einwanderungsgesellschaft mindestens ebenso viele Anschlussprobleme erzeugt, wie man durch Einwanderung zu lösen hofft.
III. Alternativen? – Ungarn als Beispiel
Im heutigen Ungarn ist die Familienpolitik ein sehr wichtiges Politikfeld. Dem ungarischen Staat gilt nämlich die Familie als die grundlegende Einheit einer Gesellschaft. Tatsächlich nennt die Präambel der Verfassung – das „Nationale Bekenntnis“ – die Familie, gemeinsam mit der Nation, den „wichtigsten Rahmen des Zusammenlebens“ in Ungarn. Der Artikel K der Verfassung konkretisiert das so:
(1) Ungarn schützt die Institution der Ehe als eine aufgrund einer freiwilligen Entscheidung zwischen einem Mann und einer Frau zustande gekommene Lebensgemeinschaft, sowie die Familie als Grundlage des Fortbestehens der Nation. Die Grundlage des Familienverhältnisses ist die Ehe beziehungsweise die Eltern-Kind-Beziehung. Die Mutter ist eine Frau, der Vater ist ein Mann.
(2) Ungarn unterstützt die Elternschaft.
(3) Den Schutz der Familien regelt ein Kardinalgesetz [d.h. ein nur mit 2/3-Mehrheit zu veränderdes Gesetz].
Entsprechend formuliert das seit 2012 geltende Familienschutzgesetz in seiner Präambel, dass die Familie die „wichtigste nationale Ressource“ des Landes ist, deshalb die Ehe – als Grundpfeiler von Familiengründung und Erziehung – einen besonderen staatlichen Schutz genießt, und dass aus allen diesen Gründen der Staat hinwirken soll auf ein familienfreundliches Umfeld, auf die Vereinbarkeit von Familie und Arbeitsleben sowie auf eine gute Kinderbetreuung.
Nicht selten wird kritisiert, dass Ungarn in die Verfassung als Rechtssatz aufnahm, was viele Jahrhunderte lang als eine gar weiter nicht erörterungsbedürftige Selbstverständlichkeit galt: Eine Ehe wird geschlossen zwischen einem Mann und einer Frau; und die Mutter eines Kindes ist eine Frau, dessen Vater ein Mann. Zugleich wird oft kritisiert, dass aufgrund einer solchen rechtlichen Definition das Zusammenleben von zwei Männern oder von zwei Frauen auch dann nicht rechtlich als Ehe anerkannt wird, wenn es sich um eine aufgrund freiwilliger Entscheidung zustande gekommene Lebensgemeinschaft handelt. Doch sehr wohl können seit 1996 gleichgeschlechtliche Paare eine rechtlich definierte Lebensgemeinschaft eingehen. Diese Lebensgemeinschaft kann man seit 2009 auch – wie eine Ehe – staatlich eintragen lassen. Steuerrechtlich macht letzteres keinen Unterschied, weil es in Ungarn ohnehin kein Ehegattensplitting gibt. Verpartnerte Paare haben im Wesentlichen die gleichen Rechte wie gemischtgeschlechtliche Eheleute – abgesehen davon, dass sie nicht als Paar Kinder adoptieren dürfen. Einzelpersonen können das aber sehr wohl, und die Elternschaft selbst wird auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren staatlich unterstützt.
Aus Sicht der Regierung besteht der individuelle Wert einer aktiven Familienpolitik darin, dass durch sie der weit verbreitete Wunsch vieler junger Ungarinnen und Ungarn besser verwirklichbar gemacht wird, eine Familie zu gründen. Der kollektive Wert besteht darin, dass eine wirksame Familienpolitik jener Unterjüngung der ungarischen Gesellschaft entgegenwirkt, die arbeitsmarkt- und rentenpolitisch schädlich ist, und dass es eines Tages vielleicht wieder zur demographischen Stabilität kommt. Schon auf dem Weg dorthin wird – so die Hoffnung – Ungarns Wirtschaft gestärkt, nämlich durch die entsprechende Steigerung zunächst der Nachfrage, später auch des durch Berufstätigkeit von immer mehr Ungarn ermöglichten Steueraufkommens. Obendrein sich die ungarische Kultur, die quer über die meisten politischen Lager sehr geschätzt wird, dann an immer mehr Angehörige der nachrückenden Generationen weitergeben.
Letztlich liegen der ungarischen Familienpolitik fünf Prinzipien zugrunde. Erstens soll dem demographischen Abwärtstrend durch innerungarische Anreize entgegengewirkt werden, nicht aber durch eine vor allem bevölkerungspolitisch begründete Zuwanderung. Zweitens sollen familienfreundliche Werte und das Familienleben gefördert werden, und zwar ausdrücklich anstatt von „Genderideologie“, die üblicherweise nicht zu stabileren Ehen und zu wachsenden Kinderzahlen führe. Drittens sollen Leistungen für Familien mit einer Förderung von der allgemeinen Berufstätigkeit verbunden werden, was sich auf die Formel bringen lässt: Eltern sollen für ihre Kinder leben, nicht aber von jenen Unterstützungszahlungen, die der Staat für sie leistet. Viertens soll Familienpolitik strikt von der Sozialpolitik getrennt sein. Einerseits muss deshalb grundsätzlich sichergestellt werden, dass Kinder zu haben niemanden arm macht; und andererseits soll der Staat die Gründung von Familien fördern, und zwar unabhängig vom sozialen Status derer, die eine Familie gründen. Fünftens sollen im Lauf des Lebens erhaltene familienpolitische Leistung nicht wieder wegfallen, sondern durch andere Leistungen ersetzt und durch zusätzliche Leistungen ergänzt werden. Schon ein einziges Kind zu bekommen, ist nämlich eine das ganze Leben prägende Entscheidung, weshalb sie vom Staat auch lebenslänglich gewürdigt werden sollte.
Ausgehend von diesen Grundsätzen, wurden – mit Stand von 2022 – die nachstehenden familienpolitischen Maßnahmen eingeführt. Etliche sind unabhängig vom Einkommen der Familie; andere nehmen die Form von Steuererleichterungen an. Um die angeführten Zahlen richtig einzuschätzen, ist zu wissen hilfreich, dass im Jahr 2022 das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen in Ungarn rund 1283 Euro betrug, das entsprechende Medianeinkommen rund 990 Euro. Durch die Verschlechterung des Wechselkurses zwischen Forint und Euro seit dem Krieg in der Ukraine sind die Euro-Beträge inzwischen freilich niedriger anzusetzen.
Es gibt eine einmalige Unterstützung der Mutter durch ca. 160 € gleich nach der Geburt eines Kindes, bei Zwillingen von rund 215 Euro. Es gibt ein „Babybetreuungsgeld“ in Höhe von 100 Prozent des vorherigen mütterlichen Einkommens pro Monat für die Dauer der 168 Tage währenden Elternzeit. Weil auf diesen Zuschuss keine Sozialangaben anfallen, sondern nur die Einkommenssteuer von stets 15 Prozent, stellt sich die Mutter während dieser Zeit sogar finanziell besser, und zwar um knapp ein Drittel im Vergleich zum vorher bezogenen Einkommen. Im nahtlosen Anschluss daran gibt es das „Kinderbetreuungsgeld“ bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahrs eines Kindes (bei Zwillingen: bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs) in Höhe von 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch von höchstens 140 Prozent des Mindestlohns von rund 500 Euro, also von maximal 700 Euro. Im tatsächlichen Durchschnitt läuft das auf ca. 630 Euro pro Monat hinaus. Parallel kann die Mutter einer Erwerbstätigkeit nachgehen und ihr Einkommen zusätzlich beziehen.
Anschließend gibt es die „Betreuungsfürsorge“ von monatlich ca. 64 Euro, die bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs des Kindes aus Staatsmitteln gezahlt werden, und zwar zusätzlich zum Gehalt der Mutter, wenn sie wieder in ihren Beruf zurückkehrt. Bei Zwillingskindern erhält diese Mittel bis zum Ende jenes Jahres, in dem das Kind schulpflichtig wird, also in der Regel bis zum 6. Lebensjahr. Diese Zeit verlängert sich bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, wenn das Kind schwer krank oder schwerbehindert ist. Hinzu kommt „Erziehungsgeld“ in Höhe von ca. 64 Euro pro Monat vom dritten bis zum achten Lebensjahr eines Kindes, falls eine Familie mindestens drei Kinder hat. Zu beziehen ist ferner „Kindergeld“ von monatlich mindestens 30 Euro pro Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, im Fall des Besuchs einer Berufsschule bis zum vollendeten 20. Lebensjahr des Kindes. Der Betrag erhöht sich je nach Kinderzahl oder nach möglicherweise erschwerten Erziehungsumständen, und er wird ab der Geburt des Kindes bis zum Ende der Schulpflicht oder der anschließenden weiterführenden Schulzeit bezahlt.
Zu den Maßnahmen staatlicher Familienförderung gehört ebenfalls ein „Babydarlehen“ als zinsfreier Kredit in Höhe von bis zu ca. 25.000 Euro nach der Geburt des ersten Kindes mit dreijähriger Aussetzung der Rückzahlungspflicht. Beim zweiten Kind sinkt der zu tilgende Betrag um 30 Prozent; ab dem dritten Kind übernimmt der Staat die Rückzahlung. Antragsberechtigt sind Ehepaare, bei denen die Ehefrau zwischen 18 und 41 Jahre alt ist und mindesten einer der Ehepartner schon drei Jahre lang sozialversichert ist, also einer geregelten Arbeit nachgeht.
Besonders wichtig ist die dauerhafte Reduzierung der Steuerschuld einer Familie mit drei Kindern um bis zu ca. 250 Euro pro Monat. Zu diesem Zweck kann jederzeit ein Familienfreibetrag beantragt werden, der die Steuerbemessungsgrundlage des Steuerpflichtigen mindert, und zwar angepasst an die Anzahl der unterhaltsberechtigten Familienmitglieder. Hinzu kommt nicht nur die lebenslange Befreiung von der Einkommenssteuer für Frauen mit vier und mehr Kindern, sondern auch eine völlige Einkommenssteuerbefreiung von jungen Erwachsenen bis zum Alter von 25 Jahren. Im Grunde bedeutet das einen Aufschlag auf ihr Einkommen von rund 23 Prozent. Das ist ein Anreiz für junge Leute, in den Arbeitsmarkt einzutreten, und erleichterte es ihnen, eine Familie zu gründen. Ferner gibt es an der Kinderzahl bemessene Zuschüsse für die Beschaffung eines Familienautos, für die Renovierung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, desgleichen für den Erwerb oder Bau von beiden Formen von Wohneigentum.
Wenn eine Familie drei Kinder zählt, dann können die Steuerentlastungen bei einem monatlichen Familienbruttoeinkommen von 800 Euro bis 1800 Euro ideal ausgeschöpft werden und haben dann einen – gedeckelten – Wert von knapp 250 Euro pro Monat. Auch bei einem höheren Einkommen gibt es keine höheren Steuerentlastungen. Insgesamt gab der ungarische Staat für diese familienpolitischen Maßnahmen im Jahr 2022 mit jährlich rund 6 Mrd. Euro knapp 4,8 Prozent (2010: 3,5 Prozent) des Bruttosozialprodukts aus, d.h. etwa doppelt so viel wie der Durchschnitt der OECD-Länder, wobei in diesen Zahlen die Steuererleichterungen für Familien noch nicht einberechnet sind.
Außerdem hat sich die Zahl der Kinderkrippen und Kindertagesstätten zwischen 2010 und 2021 mehr als verdoppelt; sie reichen derzeit aus. Für Kinder ab drei Jahren gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Grundsätzlich können somit beide Elternteile berufstätig sein. Besondere Hilfsleistungen gibt es für alleinerziehende Eltern, ferner im Fall von Kindern mit längerfristigen gesundheitlichen Problemen oder bei Unfruchtbarkeit. Zudem unterstützt der Staat die Adoption von Kindern durch Eheleute. Außerdem finden sich Vorteile für Familien im Fernverkehr, etwa ein Rabatt von 33 Prozent des ansonsten zu entrichtenden Fahrpreises, wenn Eltern mit einem Kind unterwegs sind, und von 90 Prozent bei Reisen mit mindestens drei eigenen Kindern.
IV. Lehren für Deutschland?
Sicher wird auch in Deutschland für Kinder und deren Erziehungsberechtigte viel getan. Doch letztlich ist es nicht die Familie, die gefördert wird, sondern eine Ansammlung von Einzelnen. Und vermutlich wird viele Deutsche sogar dieser letzte Satz verdrießen, weil er eine klare Ausrichtung unserer Sozialpolitik auf Familien ausdrücklich vermisst und kritisiert.
Doch vielleicht wächst allmählich die Einsicht, dass sich Deutschlands falsche Prioritätensetzung bei der Familienpolitik ändern sollte. Jedenfalls sollten wir jedes in die Öffentlichkeit tretende Problem unseres Sozial- oder Bildungssystems zum Anlass nehmen, auf den gesellschaftlichen Mehrwert gerade von Familien hinzuweisen. Vielleicht sollte man sogar die Durchsetzung der folgenden Formulierung versuchen: „Die Zivilgesellschaft stärkt, wer die Familien stärkt!“
Unaufhörlich sollten wir auch – anhand immer besser präsentierter Zahlen – zeigen, dass der inzwischen weithin beklagte Kindermangel ganz wesentlich eine Folge unseres ungerechten Umgangs mit den Kosten für Kinder ist. Was sie im Lauf ihres Lebens der Gesellschaft bringen, wird nämlich sozialisiert; was sie kosten, wird weitgehend privatisiert. Zwar gibt es auch in Deutschland eine Vielzahl familienpolitischer Maßnahmen und Unterstützungsleistungen. Die aber machen einen schnell zum Bittsteller – und wirken sich im Bereich der mittleren Einkommensgruppen oft nicht mehr wirklich hilfreich aus.
Im Übrigen sollten wir wohl erwägen, das Ehegattensplitting durch ein Familiensplittung zu ersetzen. Dass der Staat den Ehestand steuerrechtlich privilegierte, hatte ja nur so lange Sinn, wie der Eheschluss die faktische Voraussetzung dafür war, dass man ohne gesellschaftliche Ächtung Kinder bekommen konnte – und später gerade noch so lange, wie aus einer Ehe wirklich Kinder hervorgingen. Jetzt aber ist eine Zeit angebrochen, in der es ziemlich selbstverständlich geworden ist, dass Ehen kinderlos bleiben oder Kinder außerhalb von Ehen aufwachsen. Ebenso ist es weithin selbstverständlich geworden, dass auch solche Menschen die Ehe eingehen, die – ohne Hilfestellung moderner medizinischer Möglichkeiten oder durch Adoption – gar keine Kinder bekommen können.
Gerne sollen auch diese Menschen heiraten können und jene Rechtsstellung haben, die Ehegatten wechselseitig zukommt. Doch es gibt keinen guten Grund dafür, dass der Staat eine Institution steuerrechtlich privilegiert, die nur um der Ehegatten willen besteht – und nicht vor allem um der Kinder willen. Öffentliches Interesse besteht hier nämlich allein an Kindern als künftigen Staatsbürgern, Steuerzahlern und Konsumenten. Nur solchen öffentlichen Interessen aber hat das Steuerrecht zu dienen. Und weil Politik ihrerseits nicht nur die jeweilige Gegenwart gestaltet, sondern auch die Weichen für die Zukunft stellt, sollte sie dort, wo es um das Kindeswohl geht, endlich wieder die Familien zum Angelpunkt ihrer sozialgestalterischen Projekte machen. Und warum dabei nicht einiges von Ungarn abschauen? Immerhin steigen dort die Geburtenzahlen …
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