In der Schweiz teilt ein junges Mädchen seinen Eltern mit, eine männliche „Geschlechtsidentität“ zu haben. Die Eltern suchen psychologische Unterstützung für ihre Tochter, wollen ihr aber keine Pubertätsblocker oder Ähnliches geben. Wenig später greift das Jugendamt ein.
Ein Artikel aus der Jungen Freiheit vom 19.07.2024
GENF. In der Schweiz haben die Behörden einer Familie ihre minderjährige Tochter weggenommen, weil die Eltern eine Geschlechtsumwandlung bei ihrem Kind ablehnen. Die inzwischen 16jährige lebt seit über einem Jahr getrennt von ihrer Familie in einem Jugendheim, berichtet die Organisation ADF International, die die Eltern juristisch vertritt.
Demnach teilte die Jugendliche ihren Eltern vor drei Jahren „im Kontext bestehender psychischer Schwierigkeiten in der Corona-Zeit“ mit, ihre „Geschlechtsidentität“ sei männlich. Das Mädchen war damals 13 Jahre alt. Laut dem Bericht hatte es in dieser Phase „viel Zeit allein und online verbracht“.
Die Eltern, „die aus Sicherheitsgründen und für den Schutz ihrer Kinder“ anonym bleiben wollen, hätten daraufhin ein staatliches Krankenhaus aufgesucht. Dort sei in einem halbstündigen Termin diagnostiziert worden, dass die 13jährige an Genderdysphorie leide und Pubertätsblocker einnehmen solle. Die Eltern hätten diese Behandlungsmethode abgelehnt und sich stattdessen um eine psychotherapeutische Behandlung für ihre Tochter gekümmert.
Gericht entzieht das Sorgerecht.
Allerdings soll ihre Schule die 13jährige während dieser Zeit bereits als Jungen behandelt und ihr einen neuen Namen sowie männliche Pronomen gegeben haben. ADF zufolge führte die Schule eine „soziale Transition gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern“ durch. Eine „soziale Transition“ sei Teil eines „affirmativen“ Behandlungsansatzes von Geschlechtsdysphorie. In den meisten Fällen handle es sich um die Vorstufe zu physischen und irreversiblen Schritten wie der Einnahme von Pubertätsblockern und Hormonen oder operativen Eingriffen.
Die Eltern hätten der Schule daraufhin wissenschaftliche Studien geschickt und sie auf mehrere Gesetze in verschiedenen Ländern hingewiesen, die den affirmativen Ansatz bei der Behandlung von Geschlechtsdysphorie in Frage stellen. Als Reaktion soll die Schule das Jugendamt und die staatlich finanzierte LGBT-Organisation „Le Refuge“ eingeschaltet haben. „Le Refuge“ habe die Eltern dann bei einem Termin in der Schule des Mißbrauchs beschuldigt, weil sie eine psychotherapeutische Behandlung der Transition ihrer Tochter vorzogen. Das Jugendamt soll den Eltern später mitgeteilt haben, sie sollten „einfach akzeptieren, daß sie einen Sohn haben“.
In der Folge habe ein Familiengericht den Eltern teilweise das Sorge- und Aufenthaltsbestimmung entzogen. Im April 2023 sei das Kind in ein staatliches Jugendheim gebracht worden, wo es die psychotherapeutische Behandlung beendet und „unter dem Einfluß von ‘Le Refuge’ und dem Jugendamt weitere Schritte in Richtung einer Geschlechtsumwandlung“ begonnen habe. Das Jugendamt und die LGBT-Organisation hätten dem Mädchen zuvor eingeredet, sein Psychotherapeut sei „transphob“.
Jugendamt entscheidet über Behandlung des Mädchens
Darüber hinaus habe ein Gericht den Eltern die Entscheidung über die behandelnden Ärzte entzogen und an das Jugendamt übertragen. In einem weiteren Urteil seien die Eltern zudem zur Herausgabe der Personaldokumente des Mädchens gezwungen worden, damit es rechtlichen seinen Geschlechtseintrag ändern könne. Der rechtliche Geschlechtswechsel sei ebenfalls Teil des affirmativen Ansatzes und ein weiterer Schritt in Richtung physische Geschlechtsumwandlung.
Laut ADF versuchen die Eltern aktuell, das volle Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Tochter zurückzubekommen und die genannten Entscheidungen rückgängig zu machen. Der zuständige Anwalt für den Fall, Felix Böllmann, wird in dem Bericht mit folgenden Worten zitiert: „Kinder, die sich mit ihrem biologischen Geschlecht unwohl fühlen, verdienen einen würdevollen Umgang und einfühlsame psychologische Betreuung – darum haben sich die Eltern mit viel Liebe und Aufwand gekümmert.“
Die Eltern würden den schlimmsten Alptraum jeder Mutter und jedes Vaters erleben. „Ihr Kind wurde ihnen weggenommen, nur weil sie versucht haben, es zu schützen.“ Die Folgen seien nicht nur für die Familie, sondern für die ganze Gesellschaft verheerend. „Niemand kann von sich behaupten, frei zu sein, wenn Eltern ihre Tochter verlieren können, nur weil sie die biologische Realität bejahen“, machte der Jurist deutlich. (dh)
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